Versicherungen

Sportwagentraining …

Für unsere Trainingsprogramme gibt es zwei weitere Versicherungen, die man abschliessen sollte.

Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung des European Speed Clubs (ESC) vor Beginn der Veranstaltung auf Grund eines versicherten Ereignisses gemäß der nachfolgenden Punkte abgesagt, so werden die dafür entstehenden Stornogebühren durch den Versicherer ersetzt. Eine weitergehende Erstattung über die Veranstaltungskosten hinaus, insbesondere die Erstattung von Hotelgebühren durch eigene Buchung (Fremdbuchung), sowie der Abschluss einer äquivalenten Versicherung auf eigene Rechnung bei einem Dritten ist ausgeschlossen und nicht Gegenstand der Leistung unserer Versicherungspartner. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,00 pro Person.

Jetzt hier Ihre Reiserücktrittsversicherung abschließen.

VERSICHERTE EREIGNISSE VOR VERANSTALTUNGSBEGINN:

  • COVID 19 Erkrankung
  • Persönliche Quarantäne: Anordnung einer öffentlichen Behörde aufgrund des Verdachtes, dass Sie mit einer ansteckenden Erkrankung (einschließlich COVID-19) in Berührung gekommen sind.
  • Tod der versicherten Person oder eines Familienangehörigen
  • Schwere Unfallverletzung
  • Brechen von Prothesen, Lockern implantierter Gelenke
  • Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Diebstahl von amtlichen Reisedokumenten, die für die Durchführung der Reise notwendig sind und bis zum Reisebeginn nicht wieder beschafft werden können
  • Unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers oder eines direkten Familienangehörigen
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Explosion, Elementarschäden oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Sie müssen zur Aufklärung vor Ort sein oder die Beschädigung ist erheblich (die Schadenshöhe übersteigt 2500,- EUR)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
  • Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen

KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ BESTEHT:

  • Im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geographisches Gebiet gilt.
  • Im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimmten Ort gekommen sind.

Die am häufigsten gestellte Frage: “Reguliert meine eigene Kasko Versicherung selbstverschuldete Schäden im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auch auf der Rennstrecke?”
Schwer, pauschal zu beantworten. Da unserer Veranstaltungen keine Rennen sind und nicht zum Erzielen der Höchstgeschwindikeit dienen, wurden bis dato die wenigen Schäden unserer Teilnehmer durch deren Kaskoversicherer reguliert. Jedoch gilt es, hierzu die schriftliche Antwort Ihres Versicheres einzufordern. Aktuell verweisen wir auf dieses Urteil zum Thema. Unsere Clubmitglieder genießen den weiteren Vorteil, dass Sie ihr Fahrzeug ganzjährig über unseren Clubversicherer absichern können. Dieser erklärt ausdrücklich den Versicherungsschutz gemäß der Versicherungsbedingungen bei der Teilnahme der ESC Veranstaltungen und ist zudem oft auch noch der Preis/Leistungsstärkere Partner. Sollte Ihr Versicherer also Ihre Intention nicht verstehen oder gar fehldeuten, stehen Ihnen so beim Besuch unserer Trainingsprogramme flexibele Möglichkeiten zur Verfügung.

…aber sicher.